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Wahlhilfe für Erst- und Jungwähler
Bist du 16 Jahre alt oder älter und wohnst in Baden-Württemberg? Dann kannst du im Jahr 2024 von deinem Wahlrecht Gebrauch machen. Vielleicht ist es für dich sogar das erste Mal, dass du wählen gehen darfst. Als Jungwähler ist ein bisschen Nervosität absolut verständlich. Schließlich kannst du nicht wissen, wie so eine Wahl abläuft und worauf du bei der Abgabe deiner Stimmen achten musst. Hier wollen wir dir einen kleinen Überblick geben.
Am 9. Juni finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Bei diesen wählst du die Vertreter deines Wohnortes, die dann den Gemeinderat bilden. Mit deinem Wahlzettel kannst du also mitbestimmen, wie sich das Leben in deinem Wohnort in Zukunft gestalten wird. Vor der Wahl hast du sicher einige Fragen: Darf ich überhaupt zur Wahl? Wo gebe ich meine Stimme ab? Wie fülle ich den Stimmzettel aus? Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?
Antworten auf diese Fragen findest du in diesem Video:
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Mehr InformationenDie wichstigsten Infos zum Wahlablauf im Überblick
Willst du vor dem Gang zur Urne noch einmal in Ruhe nachlesen, wie das mit der Kommunalwahl funktioniert, dann kannst du das hier nachlesen.
1. Wer ist wahlberechtigt?
Wählen darfst du, wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, den deutschen Pass oder den Pass eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und seit mindestens drei Monaten in deiner Gemeinde gemeldet bist.
2. Wo kannst du deine Stimme abgeben?
Einige Wochen vor der Kommunalwahl bekommst du deine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Darin ist angegeben, wann und in welchem Wahllokal du wählen kannst. In der Benachrichtigung findest du außerdem Informationen, um eine Briefwahl zu beantragen.
3. Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl wird der Gemeinderat gewählt. Verschiedene Gruppen und Parteien bewerben sich hierfür mit verschiedenen Mitgliedern.
4. Wie viele Stimmen hast du?
Die Anzahl der Stimmen hängt von den Sitzen im Gemeinderat deines Wohnortes ab. Für jeden Sitz hast du eine Stimme. Hat der Gemeinderat in deinem Wohnort 20 Sitze, dann hast du 20 Stimmen. Hat er 25 Sitze, dann hast du 25 Stimmen.
5. Wie füllst du den Stimmzettel aus?
Einige Tage vor der Wahl bekommst du deinen Stimmzettel zugeschickt. Dieser wird auch „Listen“ genannt. Jede Gruppe oder Partei hat eine Liste. Beim Verteilen deiner Stimmen auf den Listen hast du mehrere Möglichkeiten:
- Du kannst die Liste einer Partei oder Gruppe unverändert abgeben oder ein Kreuz auf die Liste setzen. Dann werden alle Stimmen von oben nach unten den Kandidierenden dieser Liste zugeteilt.
- Findest du einen Kandidierenden besonders gut, kannst du dieser Person auch zwei oder drei Stimmen geben. Dazu setzt du auf der Liste in das Kästchen neben dem Namen des Kandidierenden eine 2 oder 3. Dieses Vorgehen nennt man „kumulieren“.
- Willst du Kandidierende von mehreren Listen unterstützen, kannst du die Stimmen auf Personen unterschiedlicher Listen verteilen (1 bis 3 Stimmen). Dieses Vorgehen nennt man „panaschieren“.
6. Wann ist der Stimmzettel ungültig?
Sobald du mehr Stimmen vergibst, als der Gemeinderat Sitze hat, wird dein Stimmzettel ungültig. Deshalb solltest du vor der Abgabe des Stimmzettels die Stimmen noch einmal durchzählen.
7. Was musst du ins Wahllokal mitnehmen?
Nimm deine Wahlbenachrichtigung, deinen Ausweis sowie deine Listen mit ins Wahllokal. Diese kannst du auch schon vorab ausfüllen.