Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.biko-rnk.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG         

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel und Audiodeskription bzw. Alternativtexte zur Verfügung
  • Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar (z.B. im Hamburger-Menü).
  • Einige Funktionen und Inhalte sind noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer eindeutig zu erkennen.
  • Teilweise sind Tabellen sowie PDF-Formulare nicht vollständig barrierefrei.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten, Anwendungen oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Veranstaltungen können in den eigenen Kalender eingepflegt werden, die Barrierefreiheit für die eigenen Kalendertools kann nicht sichergestellt werden

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Online-Karten und Kartendienste

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, kannst du mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir dir zu deinem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Schreibe uns eine E-Mail an bildungskompass@rhein-neckar-kreis.de oder wende dich per Post an uns. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.02.2024 erstellt.

Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, kannst du dich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die kommunale Behindertenbeauftragte nimmt deine Rückmeldung gerne entgegen.

Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung findest du hier: Kommunale Behindertenbeauftragte

5. Schlichtungsverfahren

Wenn du der Meinung bist, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, kannst du unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir dir nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang deiner Anfrage antworten, kannst du dich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichst du wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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