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Geld vom Staat für deine Ausbildung – und du musst nichts zurückzahlen

Du willst nach der Schule weitermachen, aber das Geld ist knapp? Dann könnte Schüler-BAföG genau das Richtige für dich sein. BAföG kennen die meisten nur von Studis – aber es gibt auch Schüler-BAföG! Der große Unterschied: Du bekommst das Geld als Vollzuschuss und musst keinen Cent zurückzahlen. Klasse, oder?

Mit Schüler-BAföG unterstützt dich der Staat dabei, deine Ausbildung zu machen – auch wenn deine Eltern dich finanziell nicht so stark supporten können.

Wer kann Schüler-BAföG bekommen?

Grundsätzlich gilt: Du kannst BAföG beantragen, wenn du eine weiterführende oder berufsbildende Schule besuchst, um einen Abschluss zu erreichen. Aber pauschalisieren kann man das nicht. Denn es kommt drauf an! Schüler-BAföG steht dir zu:

Wenn du noch keine Berufsausbildung hast
  • bei allgemeinbildenden Schulen (wie Gymnasium) nur ab Klasse 10 – und auch nur, wenn du dafür von zu Hause ausziehen musst
  • bei schulischer Berufsausbildung
  • bei Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendgymnasien oder Kollegs auch ohne eigene Wohnung
Wenn du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast
  • bei allen förderungsfähigen Schularten – egal ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder nicht

Außerdem musst du unter 45 Jahre alt sein.

Wie viel Geld gibt’s?

Je nach Situation bekommst du zwischen 276 und 959 Euro pro Monat (Stand: 2026). Die Höhe hängt davon ab:

  • welche Schule du besuchst
  • wo du wohnst: Bei den Eltern gibt’s deutlich weniger als mit eigener Bude
  • Einkommen deiner Eltern (und ggf. deines Partners)
  • dein eigenes Einkommen: erst relevant, wenn dein Einkommen über dem eines Minijobs liegt
  • dein Vermögen: bis 15.000 Euro auf dem Konto sind okay und werden nicht angerechnet

Das BAföG deckt deinen Grundbedarf (Essen, Kleidung, Bücher) und bei eigener Wohnung auch die Miete. Hast du ein Kind, gibt’s noch einen Kinderbetreuungszuschlag obendrauf. Bist du nicht mehr über deine Familie versichert, kommt ein Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Wie beantrage ich Schüler-BAföG?

Wann?

Am besten sofort, wenn du weißt, dass du die Schule besuchst – spätestens aber im Monat, in dem die Schule startet. Wichtig: Rückwirkend geht nicht!

Wo?

Beim Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.

Was brauchst du?

Mindestens Formblatt 1 und Formblatt 2. Die Formblätter kannst du dir downloaden oder den Antrag gleich online stellen.

Wie lange wird gefördert?

Normalerweise kannst du mindestens drei Jahre lang bis zu deinem Abschluss gefördert werden. Übrigens: Auch ein Pflichtpraktikum, das Teil deiner Schulausbildung ist, kann gefördert werden.

Unser Tipp

Verschenk kein Geld! Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Schüler-BAföG haben. Check einfach mal, ob’s für dich infrage kommt – die paar Formulare sind es definitiv wert. Und denk dran: Im Gegensatz zum Studierenden-BAföG musst du hier wirklich nichts zurückzahlen. Das ist geschenktes Geld für deine Zukunft!

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