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FAQ: Das musst du als Azubi über deine Rechte und Pflichten wissen
Kaffee kochen, Hof fegen, stundenlang kopieren: Musst du das als Azubi wirklich? Wenn du mit einem Unternehmen ein Ausbildungsverhältnis eingehst, kommen auf dich zahlreiche Pflichten zu. Du erhältst im Gegenzug aber auch etliche Rechte. Welche Rechte und Pflichten du während der Ausbildung hast, haben wir in Zusammenarbeit mit der Initiative JOBLINGE (Plan A) in einem FAQ gesammelt. Der gemeinnützige Verein JOBLINGE setzt sich dafür ein, junge Menschen in Ausbildungsverhältnisse und den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die beiden Ausbildungsbegleiter:innen Marit Nieschalk und Simon Walter sowie Ausbildungscoachin Charlotte Rapp stehen Rede und Antwort und geben Tipps für alle, die in der Ausbildung stecken.
Woher weiß ich, welche Rechte und Pflichten ich als Azubi habe? Wo kann ich diese nachlesen?
Marit Nieschalk: „Ganz klar im Ausbildungsvertrag. Dort muss alles Wichtige geregelt sein. Achte hier vor allem auf das Kleingedruckte im Anhang. Du solltest deinen Vertrag gut durchlesen und griffbereit haben, falls du Fragen hast. Im Zweifel hilft auch manchmal eine kurze Internetrecherche – aber Achtung! Dort findet man häufig auch falsche oder veraltete Informationen. Im Zweifelsfall ist es möglich, sich über die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) Informationen einzuholen. Oder bei uns – JOBLINGE.“
Mir gefällt die Ausbildung nicht: Bin ich verpflichtet, diese bis zum Ende durchzuziehen?
Simon Walter: „Natürlich nicht. Dennoch sollte man darauf achten, sich mit einer anschließenden Ausbildung oder einem anderen Bildungsweg abzusichern, bevor man kündigt. Es ist hilfreich, sich mit Bedenken in Bezug auf die Ausbildung an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder an die zuständige Kammer (HWK, IHK, etc.) zu wenden. Es gibt dort Ansprechpartner:innen für Abbruchprävention, die dir gerne mit Beratungsangeboten zur Seite stehen. Auch bei JOBLINGE kannst du dich jederzeit melden, wenn du Zweifel oder Fragen hast. Das solltest du unbedingt VOR einer Kündigung tun, damit nichts schief läuft.“
Was ist eine angemessene Ausbildungsvergütung?
Charlotte Rapp: „Genau wie für eine:n angelernte:n Arbeitnehmer:in gibt es auch für Azubis einen Mindestlohn. Zurzeit liegt der Mindestlohn im 1. Lehrjahr bei 649 Euro und steigt in den nächsten Lehrjahren. Eine angemessene Ausbildungsvergütung gibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor. Je nach Branche gibt es auch Tarifverträge. In denen wird gesetzlich geregelt, wie viel du als Azubi verdienen musst.“
Genau wie für eine:n angelernte:n Arbeitnehmer:in gibt es auch für Azubis einen Mindestlohn. Zurzeit liegt der Mindestlohn im 1. Lehrjahr bei 649 Euro und steigt in den nächsten Lehrjahren.
Wie lange muss ich täglich arbeiten?
Marit Nieschalk: „In der Regel musst du täglich 8 Stunden arbeiten. Wie viele Stunden du in der Woche arbeiten musst, steht auch in deinem Vertrag.“
Wie viele Pausen stehen mir zu?
Marit Nieschalk: „Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind es 30 Minuten Pause. Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt. Wie viel Pausenzeit zusteht, hängt auch davon ab, ob du jünger oder älter als 18 Jahre bist.“
Muss ich Überstunden machen?
Marit Nieschalk: „Überstunden sollte es nur in Ausnahmefällen und mit entsprechendem Ausgleich geben. In deinem Vertrag steht, ob du Überstunden in Freizeit oder in Geld ausgeglichen bekommen kannst.“
Welche allgemeinen Pflichten gibt es für Auszubildende?
Charlotte Rapp: „Zwar hat man als Azubi auch viele Rechte, aber dazu gehören auch Pflichten. In erster Linie die Lernpflicht! Aber auch die Sorgfaltspflicht, die Schweigepflicht und das Befolgen von Weisungen gehören zu den Pflichten als Auszubildende:r. Ganz wichtig ist auch die Pflicht zum Führen des Berichtshefts. Im Berichtsheft hältst du fest, was du in deiner Ausbildung bereits gelernt hast. Die Pflichten kannst du im Detail in deinem Vertrag nachlesen.“
Wozu muss ich ein Berichtsheft führen?
Charlotte Rapp: „Das Berichtsheft ist sehr wichtig für dich! Es dokumentiert deine Arbeitsfortschritte und ist Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Außerdem kann es wichtig sein, wenn du zum Beispiel den Betrieb wechseln möchtest und dem neuen Arbeitgeber zeigen willst, was du bisher gelernt hast. Auch wenn du das Gefühl hast, dass du in der Ausbildung nicht alles lernst, was du lernen solltest, ist das Berichtsheft wertvoll. Es ist einfacher, sich regelmäßig dafür Zeit zu nehmen und es auszufüllen, zum Beispiel auf dem Weg nach Hause von der Arbeit.“
Ich habe keine Lust auf die mir zugetragenen Aufgaben. Kann ich diese ablehnen?
Simon Walter: „Es ist klar, dass nicht alle Aufgaben gleich toll sind. Auch langweilige Aufgaben gehören zum Arbeitsalltag dazu. Aufgaben ablehnen kannst du allerdings nur, wenn die Aufgaben nicht dem Ausbildungsziel dienen, wenn sie dir also nicht das beibringen, was du eigentlich lernen sollst. Welche Aufgaben das sind, kannst du in der Ausbildungsverordnung deines Berufs nachlesen.“
Auch langweilige Aufgaben gehören zum Arbeitsalltag dazu. Aufgaben ablehnen kannst du allerdings nur, wenn die Aufgaben nicht dem Ausbildungsziel dienen, wenn sie dir also nicht das beibringen, was du eigentlich lernen sollst.
Kann ich von der Berufsschule fernbleiben? Muss ich mir dafür Urlaub nehmen?
Marit Nieschalk: „Nein, es gibt eine Berufsschulpflicht! Da hilft auch kein Urlaub.“
Was muss ich im Krankheitsfall tun?
Simon Walter: „Soweit es möglich ist, musst du den/die Arbeitgeber:in vor Arbeitsbeginn telefonisch kontaktieren (je früher, desto besser!) und spätestens ab dem 3. Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Nicht jede:r Arbeitgeber:in bietet diese Karenzzeit, im Handwerk braucht man meist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag. Auch für die Berufsschule musst du dich krankmelden, wenn du nicht kommen kannst.“
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Charlotte Rapp: „Gesetzlich sind 24 Tage vorgeschrieben. Je nach Tarifvertrag können es auch mehr sein.“
Darf ich mit meiner Familie und Freunden über meine Arbeit reden?
Marit Nieschalk: „Natürlich darfst du mit deiner Familie über die Arbeit sprechen. Allerdings darfst du keine Betriebsgeheimnisse oder persönlichen Daten verraten. Wenn du das tust, kann es Grund für eine Kündigung sein.“
Was mache ich, wenn ich eine Pflicht nicht eingehalten habe?
Simon Walter: „Immer das Gespräch mit dem/der Vorgesetzten (Ausbilder:in) suchen und über mögliche Lösungen sprechen.“
Was kann ich machen, wenn meine Rechte als Azubi verletzt wurden?
Charlotte Rapp: „Erst mal ist wichtig, zu prüfen, ob deine Rechte tatsächlich verletzt wurden. Das kann manchmal gar nicht so leicht sein, zu wissen. Wenn du dir unsicher bist, solltest du Expert:innen fragen. Das kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die zuständige Kammer oder JOBLINGE Außerdem hilft es, mit dem/der Ausbilder:in zu sprechen und Lösungen zu finden oder den Betriebsrat zu fragen, falls es in deiner Firma einen gibt.“