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Was du über den Minijob wissen musst
Willst du dir dein Taschengeld aufbessern? Suchst du nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung, die etwas Geld abwirft? Dann ist ein Minijob vielleicht genau das Richtige für dich! Ein Minijob ist eine gute Gelegenheit, um neben der Schule etwas Berufserfahrung zu sammeln. Zugleich verdienst du dein eigenes Geld und kannst dir dadurch mal etwas gönnen. Alles, was du über einen Minijob als Schüler wissen musst, erfährst du hier.
Minijob als Schüler: Was ist das überhaupt?
Ein Minijob ist ein Nebenjob, der sich ideal für Schüler anbietet. Denn ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Das heißt, dass du im Monat maximal 556 Euro (Stand: 2025) verdienen darfst. So bleibt die Stundenanzahl gering. Du hast also noch ausreichend Zeit, um dich deinen schulischen Aufgaben zu widmen.
Welche Minijobs kommen als Schüler in Frage?
Je nach Alter kommen für Schüler verschiedene Jobs in Frage. Ab 13 Jahren ist es grundsätzlich erlaubt, ein paar Stunden pro Woche neben der Schule zu arbeiten. Babysitting, Hunde ausführen, Einkäufe erledigen und Zeitungen austragen sind vor allem bei Jüngeren beliebt. Ab 15 Jahren nimmt das Angebot deutlich zu. Nachhilfe geben, im Supermarkt Regale einräumen oder als Aushilfe im Verkauf oder in der Gastronomie zu arbeiten sind Tätigkeiten, denen viele Schüler nachgehen.
Was ist beim Jobben erlaubt?
Kennst du das Jugendarbeitsschutzgesetz? Dieses gilt für minderjährige Schüler. Es regelt, wann und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen und welche Pausenzeiten sie einlegen müssen. Ab 15 Jahren darfst du maximal 8 Stunden täglich arbeiten – und zwar zwischen 6 und 20 Uhr. Am Wochenende darfst du nur in bestimmten Fällen arbeiten, z.B. wenn du in der Gastronomie beschäftigt bist.
Was ist als Schüler beim Minijob zu beachten?
Bist du minderjährig, müssen deine Eltern deinem Minijob zustimmen. Der Job sollte die Schule nicht beeinträchtigen, d.h. deine Arbeitszeiten müssen außerhalb deiner Schulzeiten liegen. Mache mit deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das sichert dich ab.
Wie verhält es sich mit Steuern und Sozialabgaben?
Bei einem Minijob fallen als Schüler keine Steuer- und Sozialabgaben an, wenn du die Einkommensgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschreitest (Stand: 2025). Dein Arbeitgeber zahlt für dich einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung, hauptsächlich für die Rentenversicherung. Übersteigen deine Einnahmen die Grenze von 556 Euro im Monat, fallen für dich Steuern und Sozialabgaben an – allerdings mit reduzierten Beträgen.
Hast du jetzt Lust, direkt loszulegen? Dann halte Ausschau nach dem passenden Minijob. Ob am Schwarzen Brett im Supermarkt, in deinem Lieblingscafé, beim Bäckerei oder im örtlichen Gemeindeblatt: Jobangebote für Minijobber kannst du überall entdecken. Suche dir eines aus, was sich gut mit der Schule vereinbaren lässt und dir Spaß macht – so profitierst du gleich doppelt davon: Du besserst dein Taschengeld auf und hast Spaß an dem, was du tust!