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Du kannst das! Dein Weg ins Berufsleben mit Unterstützung und Nachteilsausgleich

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung ist für viele junge Menschen ein großer Schritt. Wenn du Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) hast, kommen oft zusätzliche Sorgen dazu: „Schaffe ich die Berufsschule?“, „Was ist mit Prüfungen?“ oder „Halten mich andere für dumm?“ Die gute Nachricht: Eine Ausbildung ist auch mit Legasthenie oder Dyskalkulie möglich – und du hast ein Recht auf Unterstützung.

Was Legasthenie und Dyskalkulie bedeuten

Legasthenie und Dyskalkulie haben nichts mit mangelnder Intelligenz oder fehlender Motivation zu tun. Beide sind genetisch bedingt und können ganz unterschiedlich ausgeprägt sein.

Legasthenie

Legasthenie betrifft vor allem das Lesen und/oder Schreiben – nicht das Denken. Auch hochbegabte Menschen können betroffen sein.

Dyskalkulie

Dyskalkulie fällt im Alltag oft weniger auf, macht aber den Umgang mit Zahlen und Rechenregeln schwierig.

Viele Betroffene haben in der Schule negative Erfahrungen gemacht und mussten mehr leisten als andere. Das macht müde – aber auch zielstrebig, ausdauernd und lösungsorientiert. Eigenschaften, die in der Ausbildung extrem wertvoll sind.

Nachteilsausgleich: Dein gutes Recht in der Ausbildung

Wichtig für Betroffene ist der Nachteilsausgleich. Menschen mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf – im Ausbildungsalltag sowie in Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Nachteilsausgleich gleicht deine Einschränkung aus, ohne deine Leistung zu „schönen“. Auf dem Prüfungszeugnis wird er nicht vermerkt.

Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Zeitzuschläge bei Prüfungen
  • mehr Pausen
  • Bearbeitung der Prüfung am Computer
  • Nutzung von Hilfsmitteln wie Vorlese- oder Rechtschreibsoftware oder Taschenrechner
  • Unterstützung bei der Prüfungssprache

Den Antrag auf Nachteilsausgleich muss dein Ausbildungsbetrieb frühzeitig bei der zuständigen Kammer stellen. In der Regel ist dafür ein ärztliches oder fachliches Gutachten nötig. Der Nachteilsausgleich wird individuell auf den jeweils Betroffenen angepasst, weil Legasthenie und Dyskalkulie ganz unterschiedlich auftreten können.

Technische Hilfsmittel: Erleichterung von Alltag und Prüfungen

Moderne Technik kann Betroffenen im Ausbildungsalltag viel Druck nehmen. Die Technik entwickelt sich stetig weiter.

Bei Legasthenie in Frage kommen beispielsweise
  • Vorleseprogramme und integrierte Browser-Funktionen
  • Rechtschreibprogramme mit Korrekturvorschlägen
  • Diktierfunktionen am PC
  • Software mit erweiterten Wörterbüchern
Bei Dyskalkulie in Frage kommen beispielsweise
  • Taschenrechner
  • Kalkulationsprogramme
  • Formelsammlungen
  • Multiplikationstabelle
  • eigene Tabellen

Ausbildung passt zu dir – auch mit Einschränkung

Viele Berufe, besonders im Handwerk oder in der Industrie, sind wenig schriftlastig. Aber auch in Büroberufen lassen sich Einschränkungen durch geeignete Maßnahmen gut ausgleichen.

Die duale Ausbildung mit der Verbindung von Theorie und Praxis bietet dir die Chance, deine Stärken zu zeigen – selbst dann, wenn der Berufsschulunterricht herausfordernd ist.

Und falls nötig: Die Ausbildungszeit kann verlängert werden. Auch darüber entscheidet die zuständige Kammer nach Antragstellung. Wichtig ist, dass du gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb offen mit deiner Schwäche umgehst und nichts versuchst, diese zu vertuschen.

Trau dich – du bist mehr als deine Schwäche

Viele Betroffene behalten ihre Schwierigkeiten lange für sich, aus Angst vor Vorurteilen. Doch was du wirklich brauchst, sind Verständnis, Ermutigung und der Fokus auf deine Stärken. Legasthenie oder Dyskalkulie definieren nicht dein Können – sie sind nur ein Teil von dir.

Eine Ausbildung mit Legasthenie oder Dyskalkulie ist kein Umweg, sondern dein persönlicher Weg. Mit Nachteilsausgleich, technischen Hilfen und den richtigen Ansprechstellen musst du ihn nicht allein gehen. Glaub an dich – und trau dich, deinen Platz im Berufsleben zu finden.

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